Herstellungsbeiträge

Herstellungsbeitragspflichtiger ist der Grundstückseigentümer zum Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld.

Herstellungsbeiträge werden auf die Grundstücksfläche und die Geschoßfläche erhoben. Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die Fertigstellung von Neubauten, Anbauten und auch nachträglichen Ausbauten (z. B. Dachgeschosse) bei dem zuständigen Mitarbeiter in der Verwaltungsgemeinschaft anzuzeigen. Die Herstellungsbeiträge werden in Form eines Bescheides, als Einmalzahlung, vom Zweckverband zur Wasserversorgung Holzland erhoben.

Herstellungsbeitragssätze Wasserversorgung

Grundstücksfläche: 0,80 Euro/m²
Geschoßfläche: 3,70 Euro/m²
zuzüglich 7 % MWSt.