Verbrauchsgebühren
Gebührenpflichtiger ist der Grundstückseigentümer. Die Gebühren berechnen sich aus einer Grundgebühr und einer Verbrauchsgebühr. Die Gebühr wird durch die Mitgliedsgemeinden bzw. durch den Wasserzweckverband durch Bescheid festgesetzt.
Die Wassergebühren werden jährlich abgerechnet. Die Ablesung der Zählerstände erfolgt zum Ende des Kalenderjahres. Auf die Gebührenschuld sind am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres Vorauszahlungen zu leisten.
Die Wassergebühren betragen seit 01.01.2016 1,15 Euro/cbm netto.
Die Grundgebühren für Zähler werden gemäß der gültigen Beitrags- und Gebührensatzung nach Nenndurchfluss bzw. Dauerdurchfluss abgerechnet.